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Sicherheit & Arbeitsschutz beim Lackieren

Vorschriften für sichere Arbeitsprozesse

Das Thema Arbeitsschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der unternehmerischen Pflichten in einer Lackiererei. Gerade hier ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine Beurteilung der Gefährdung für die dort arbeitenden Personen unerlässlich und auch vom Gesetzgeber entsprechend vorgeschrieben.

Was dieses im Einzelnen bedeutet und worauf Sie achten müssen, wollen wir Ihnen näherbringen. Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Regeln und Verordnungen erlassen, die das sichere Arbeiten und den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen regeln.

Wichtige Dokumente und Instrumente sind u. a.

  • GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNGEN
  • SICHERHEITSDATENBLÄTTER
  • BETRIEBSANWEISUNGEN
  • UNTERWEISUNGEN

um nur einige zu nennen. Diese werden in unterschiedlichen Gesetzen und Regelwerken beschrieben. Um Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen, dient diese als erste wichtige Grundlage.

Durch die Einhaltung aller Bestimmungen geben Sie Ihren Mitarbeitern die nötige Sicherheit bei der täglichen Arbeit in der Werkstatt. Darüber hinaus können und müssen Sie mit Hilfe von Sicherheitsunterweisungen das Bewusstsein Ihrer Mitarbeiter für Arbeits- und Gesundheitsschutz fördern und fordern.

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Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz erstellt wird. Auf dieser Basis muss der Arbeitgeber geeignete Betriebsanweisungen erstellen.

Die Forderung der Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV) geht dahin, dass die Betriebsanweisung(en):

  • in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache erstellt wird
  • den Beschäftigten zugänglich ist
  • Informationen über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe enthalten die Bezeichnung der Gefahrstoffe, deren Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit enthalten Informationen über Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen zum Eigen- und Fremdschutz enthalten
  • Informationen über Maßnahmen und Verhütung von/ bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen enthalten
  • Hygienevorschriften enthalten
  • Informationen zum Tragen und Verwenden der persönlichen Schutzausrüstung und Schutzkleidung enthalten

Die Betriebsanweisungen sind an geeigneter Stelle auszuhängen, und die Beschäftigten sind einmal jährlich anhand dieser zu unterweisen.

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Eine besondere Informations- und Sorgfaltsflicht ist gegenüber werdenden Müttern angezeigt:

  • mögliche Gefahren für die Mutter und das Kind
  • Beschäftigungsbeschränkungen

Der Inhalt der Unterweisung ist schriftlich festzuhalten und durch Unterschrift zu bestätigen. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die Mitarbeiter insbesondere Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern der verwendeten Produkte haben.

Für Lackierereien, die Produkte einsetzen, die krebserzeugend, erbgutverändernd oder fruchtbarkeitsgefährdend der Kategorie 1 oder 2 sind, sind besondere Vorkehrungen zu treffen (vgl. GefStoffV). Zudem ist die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre zu beurteilen.